unprovoziert bedeutet nicht provoziert und das bedeutet wiederum nicht mal provoziert. denn provozieren lässt unterschiedliche optionen offen. provozieren bedeutet also nicht notwendig oder erst recht nicht zwingend.
der einmarsch russlands in die ukraine ist demnach also unprovoziert, d.h. durch das was vor dem einmarsch geschah wurde dieser einmarsch nicht einmal provoziert, geschweige denn, dass er notwendig gewesen wäre oder gar erzwungen wurde. so weit die offizielle lesart.
wollen wir diese beurteilung in einem gedankenexperiment einmal prüfen. die ereignisse der letzten 10 jahre in der ostukraine waren also nicht einmal eine provokation.
die 15000 toten, die diskriminierungen breiter bevölkerungsschichten, die folterungen, verschleppungen, bombardierungen, beschießungen, die anschläge, der terror, die angst und der schrecken, die religiösen und ethnischen verfolgungen, das alles kann man nicht mal als provokation verbuchen. so unsere regierung und die öffentlichen institutionen.
nun, dann wollen wir sehen ob die bundesstaatsanwaltschaft eine gruppierung die nur ein zehntel (!) dessen verübte, was in der ostukraine geschah, auch als nicht einmal provokant bezeichnen würde.
über eine terrorzelle die pro jahr nur 150 menschen tötet und nur ein paar dutzend anschläge verübt würde sicher freundlich hinweg gesehen, das wäre sicher auch in deutschland nicht mal der rede wert.
jeder klar denkende mensch wird sofort erkennen wie unsinnig diese annahme wäre.
noch dazu in einem land, in dem der bundesstaatsanwalt schon tätig wird, noch ehe auch nur irgend jemandem ein haar gekrümmt wurde. in einem land, in dem menschen schon zu terroristen erklärt werden, noch bevor sie etwas taten.
so wenig man bislang beweisen kann, dass jemand etwas gedacht hat, so wenig kann man beweisen, dass etwas nicht gedacht oder gewollt wurde.
in einem system gegen dessen anklagen man sich nicht verteidigen kann, weil man seine unschuld nicht beweisen kann, in so einem land wurde der grundsatz der unschuldsvermutung ins gegenteil verkehrt.
die gedanken sind in so einem system nicht mehr frei. man wundert sich in so einem land nicht mehr wenn sogar 75 jährige großmütter nur wegen ihrer gedanken verhaftet werden.
schon ein einziger, nur geplanter, gedachter, gewünschter anschlag wird hierzulande mit zwingender notwendigkeit verfolgt und geahndet.
so sehr, dass artikel 20 absatz 4 des grundgesetzes niemals zur anwendung kommen kann, weil schon jeder gedanken der erhebung vom herrschenden regiem als gedankenverbrechen niedergeschlagen würde.
artikel 20 absatz 4 macht unter derartigen juristischen verhältnissen keinen sinn.
das was dieser artikel erzwingen würde, das wäre freiheit von gedanken und willen und die unschuldsvermutung. anders herum gedacht ein system, das dem geist dieses artikels zu wider läuft ist verfassungswidrig.