artikel 2 der uno charta sagt:

„alle mitglieder unterlassen in ihren internationalen beziehungen jede gegen die territoriale unversehrtheit oder die politische unabhängigkeit eines staates gerichtete oder sonst mit den zielen der vereinten nationen unvereinbare androhung oder anwendung von gewalt.«
hierzu kennt das völkerrecht nur zwei ausnahmen, die selbstverteidigung und das uno mandat… denkt man nun an den haag, so fragt man sich wann dort all den präsidenten der natoländer der prozess gemacht wird, weil sie angriffskriege mit tausendmal mehr toten geführt haben oder sich daran beteiligten…